Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Kontakt: [email protected]
Nein, Sie können die Vignette auch an Grenzübergängen oder der ersten Tankstelle in Österreich erwerben. Empfehlenswert ist jedoch der Online-Kauf im Voraus.
Nein. Jedes Land hat sein eigenes Mautsystem. Eine Schweizer Vignette gilt nicht in Österreich.
Eine falsch angebrachte Vignette kann zur Ersatzmaut von 120 Euro führen. Bringen Sie die Vignette immer innen an der Windschutzscheibe an.
Nein. Die Vignette ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar.
Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis 31. Jänner 2026 — insgesamt 14 Monate.
Der Preis ist überall gleich — er wird von der ASFINAG festgelegt. Online-Kauf ist jedoch am bequemsten.
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette.
Die Ersatzmaut beträgt 120 Euro für PKW und wird bei fehlender oder ungültiger Vignette erhoben.
Die offizielle Quelle für alle Informationen zur österreichischen Autobahnvignette ist die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft). Besuchen Sie www.asfinag.at für verbindliche Auskünfte.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Auf einigen Strecken gilt zusätzlich eine Streckenmaut, die an Mautstellen bezahlt wird. Beide Gebühren sind unabhängig voneinander.
Nein. Einmal gekaufte Vignetten können nicht zurückgegeben oder erstattet werden. Prüfen Sie daher vor dem Kauf sorgfältig, welchen Typ Sie benötigen.
Physische Vignetten tragen das Gültigkeitsjahr und die Jahresfarbe aufgedruckt. Digitale Vignetten können über das ASFINAG-Portal mit dem Kennzeichen abgefragt werden.